Vander Elst: Drittstaatsangehörige aus einem EU-Staat nach Deutschland oder Österreich entsenden, ohne neue Arbeitserlaubnis
Der EuGH entschied am 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, dass entsandte Drittstaatsangehörige im Aufnahmestaat keine eigene Arbeitserlaubnis brauchen.