Beschäftigungsrichtlinie
Werklist vermittelt zwischen Bewerbern und Arbeitgebern in der EU, in Südosteuropa, Asien, im Nahen Osten und in Lateinamerika. Diese Richtlinie bildet den Rahmen für das gesamte Einstellungsverfahren.
1.Einleitung und Anwendungsbereich
Diese Beschäftigungsrichtlinie (die „Richtlinie“) gilt für alle Bewerber, die die Dienste von Werklist nutzen, unabhängig vom Herkunftsland oder vom Land, in dem eine Beschäftigung gesucht wird. Mit dem Zugriff auf die Dienste, sei es über die Website, per E-Mail, über Partner oder über einen anderen Kanal, bestätigt der Bewerber, dass er ihre Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
Verantwortlicher
WERKLIST DOO · Svetozara Radojčića 80V, 11050 Belgrad (Zvezdara), Republik Serbien
E-Mail: fran@werklist.com · Steuernummer (PIB): 115344942
2.Begriffsbestimmungen
- Bewerber
- Eine natürliche Person, die über Werklist eine Bewerbung einreicht oder die Vermittlungsdienste von Werklist anderweitig nutzt.
- Arbeitgeber
- Eine juristische oder natürliche Person, die über Werklist Arbeitskräfte für offene Stellen sucht.
- Vermittlung
- Die Dienstleistung, Bewerber mit Arbeitgebern zusammenzubringen, um ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen.
- Arbeitnehmerüberlassung
- Zeitarbeit über eine Agentur, bei der Werklist als formaler Arbeitgeber des überlassenen Arbeitnehmers auftritt, der seine Aufgaben unter der Aufsicht und zugunsten des entleihenden Unternehmens erfüllt.
- Bewerbung
- Die Einreichung eines Lebenslaufs, eines Anschreibens und unterstützender Unterlagen zu Beschäftigungszwecken.
- Personenbezogene Daten
- Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
- Verarbeitung
- Jeder mit personenbezogenen Daten ausgeführte Vorgang: Erhebung, Erfassung, Speicherung, Verwendung, Weitergabe, Löschung.
- Geltende Vorschriften
- Das serbische Recht, die DSGVO, das serbische Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten (ZZPL) sowie die übrigen anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften zu Datenschutz, Arbeit und Beschäftigung.
3.Dienstleistungen
Im Rahmen seiner Vermittlung bietet Werklist Bewerbern Folgendes:
- Vermittlung an in- und ausländische Arbeitgeber
- Hilfe bei der Erstellung von Lebensläufen, Anschreiben und vollständigen Bewerbungen
- Informationen zu Arbeitsbedingungen, Gehaltsspannen, Zusatzleistungen und Karrierewegen
- Koordination von Online- und Präsenzgesprächen
- Unterstützung bei Arbeitserlaubnissen, Aufenthaltstiteln und Visa
- Organisation der Reise in das Zielland
- Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft
- Integrationsunterstützung: Sprachkurse, kulturelle Eingewöhnung, Verwaltung
- Vermittlung in der Kommunikation mit dem Arbeitgeber nach der Einstellung
- Fortlaufende Unterstützung über die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
Kostenlos für Bewerber
Alle Vermittlungsdienste sind für Bewerber in jeder Phase kostenlos. Sollte jemand, der sich als Vertreter von Werklist ausgibt, eine Zahlung verlangen, melden Sie dies bitte umgehend an branimir@werklist.com.
4.Kategorien personenbezogener Daten, die wir erheben
4.1Identifikationsdaten
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Pass- oder Personalausweisnummer
- Lichtbild (aus dem Lebenslauf, dem Pass oder separat übermittelt)
4.2Kontaktdaten
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer, einschließlich WhatsApp / Viber
- Postanschrift im Herkunftsland
- Postanschrift im Zielland (sofern zutreffend)
4.3Berufliche Daten
- Lebenslauf und Anschreiben
- Detaillierter Werdegang und bisherige Berufserfahrung
- Qualifikationen, Zeugnisse, Diplome, Lizenzen
- Sprachkenntnisse, einschließlich der Sprache des Ziellandes
- Für die angestrebte Stelle relevante technische Fähigkeiten
- Empfehlungen und Referenzen früherer Arbeitgeber
4.4Unterlagen für die Beschäftigung
- Kopie des gültigen Passes oder Personalausweises
- Arbeitserlaubnis oder die zu ihrer Erlangung erforderlichen Unterlagen
- Ärztliche Unterlagen, nur soweit für die Stelle oder das Zielland gesetzlich vorgeschrieben
- Führungszeugnis, nur soweit für die Stelle oder das Zielland erforderlich
4.5Beschäftigungspräferenzen
- Gewünschte Stellen, Branchen und Sektoren
- Gehalts- und Leistungserwartungen
- Verfügbarkeit für den Arbeitsbeginn
- Präferenzen für Arbeitsort und Unterkunft
- Umzugsbereitschaft und geografische Flexibilität
5.Warum wir personenbezogene Daten verarbeiten
Die Daten des Bewerbers werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Bewertung der Bewerbung: Beurteilung von Qualifikationen, Erfahrung und Eignung für offene Stellen.
- Kontakt zu Arbeitgebern: Ermittlung und Vorstellung geeigneter Möglichkeiten.
- Verwaltungsbearbeitung: Vorbereitung der Anträge auf Arbeitserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa.
- Logistik: Organisation von Reise und Unterkunft im Zielland.
- Koordination der Einstellung: Steuerung des Verfahrens in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber.
- Kommunikation: Bewerber über Status, Möglichkeiten und Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.
- Unterstützung nach der Einstellung: Integration, Unterkunft, sprachliche Eingewöhnung, Problemlösung.
- Gesetzliche Pflichten: Pflichten gegenüber Behörden nach den geltenden Vorschriften.
- Aufzeichnungen: Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Vermittlungsunterlagen.
- Verbesserung der Dienste: Auswertung ausschließlich mit anonymisierten oder aggregierten Daten.
6.Rechtsgrundlage
6.1Erfüllung eines Vertrags
Art. 6(1)(b) DSGVO / Art. 12(1)(2) ZZPL RS. Die Verarbeitung ist erforderlich, um die vom Bewerber angeforderten Vermittlungsdienste zu erbringen, einschließlich Bewertung, Kommunikation mit dem Arbeitgeber und Koordination der Einstellung.
6.2Rechtliche Verpflichtung
Art. 6(1)(c) DSGVO / Art. 12(1)(3) ZZPL RS. Die Verarbeitung erfüllt Pflichten aus dem Arbeits-, Einwanderungs-, Vermittlungs- und Steuerrecht der jeweiligen Rechtsordnungen.
6.3Einwilligung
Art. 6(1)(a) DSGVO / Art. 12(1)(1) ZZPL RS. Für bestimmte Tätigkeiten, etwa die Weitergabe des Bewerberprofils an einen konkreten Arbeitgeber oder das Versenden von Stellenbenachrichtigungen, holt Werklist eine ausdrückliche Einwilligung ein. Der Bewerber kann die Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
6.4Berechtigtes Interesse
Art. 6(1)(f) DSGVO / Art. 12(1)(6) ZZPL RS. In begrenztem Umfang, zur Verbesserung der Dienste und der Einstellungsabläufe, unter fortlaufender Abwägung gegenüber den Rechten und Freiheiten der Bewerber.
8.Internationale Datenübermittlung
Werklist ist weltweit tätig. Die Daten des Bewerbers können zwischen Rechtsordnungen übermittelt werden, stets mit einem hohen Schutzniveau.
8.1Innerhalb der EU/des EWR
Erfolgt nach der DSGVO, ohne dass zusätzliche Garantien erforderlich sind.
8.2Innerhalb Serbiens
Erfolgt im Einklang mit dem serbischen ZZPL.
8.3In Drittländer
- Von der Europäischen Kommission genehmigte Standardvertragsklauseln
- Datenschutz-Folgenabschätzungen, soweit erforderlich
- Verschlüsselung und sichere Kommunikationskanäle
- Angemessenheitsprüfungen des Ziellandes
- Zusätzliche vertragliche Garantien mit den Empfängern
8.4Regionale Standards, die wir einhalten
- EU/EWR: DSGVO
- Serbien: Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten
- Philippinen: Data Privacy Act of 2012 (RA 10173)
- Indien: Digital Personal Data Protection Act, 2023
- Nepal: die Schutzstandards der EU als Mindestmaßstab
- Lateinamerika: die örtlichen Gesetze von Peru, Argentinien und Kolumbien, mit den EU-Standards als Mindestmaß
- Naher Osten und Nordafrika: die örtlichen Regelwerke
- Andere Rechtsordnungen: Standards, die der DSGVO mindestens gleichwertig sind
9.Pflichten des Bewerbers
9.1Richtigkeit und Echtheit
- Richtige, vollständige, aktuelle und wahrheitsgemäße Daten bereitstellen
- Ausschließlich echte und authentische Dokumente einreichen
- Werklist jede Änderung der Daten, Qualifikationen oder Umstände mitteilen
- Unterlagen nicht fälschen, verändern oder manipulieren
9.2Aktive Mitwirkung
- In jeder Phase gewissenhaft mitwirken
- Auf Anfragen von Werklist und dem Arbeitgeber rechtzeitig antworten
- Zu Gesprächen erscheinen oder sie aus triftigem Grund umgehend absagen
- Werklist umgehend informieren, wenn kein Interesse mehr besteht oder nach Annahme eines anderweitigen Angebots
9.3Einhaltung der Vorschriften
- Die Gesetze sowohl des Ziellandes als auch des Herkunftslandes beachten
- Alle erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltstitel rechtzeitig beschaffen
- Die Bedingungen der erteilten Genehmigungen einhalten
- Jede Statusänderung den Behörden innerhalb der gesetzlichen Fristen melden
10.Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
Das von Werklist begleitete Einstellungsverfahren verläuft in Phasen:
- Bewerbung. Der Bewerber reicht seinen Lebenslauf und die unterstützenden Unterlagen ein.
- Prüfung und Bewertung. Werklist beurteilt Qualifikationen, Erfahrung und Eignung.
- Vorstellung beim Arbeitgeber. Mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung wird das Profil passenden Arbeitgebern vorgestellt.
- Vorstellungsgespräch. Werklist koordiniert das Gespräch, online oder in Präsenz.
- Angebot. Wird der Bewerber ausgewählt, unterbreitet der Arbeitgeber ein förmliches Angebot mit den Arbeitsbedingungen.
- Unterlagen. Werklist hilft bei der Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen für Genehmigungen und Visa.
- Reise. Werklist koordiniert die Reiselogistik in das Zielland, sofern zutreffend.
- Arbeitsbeginn. Der Bewerber nimmt die Arbeit mit fortlaufender Unterstützung auf.
Werklist kann eine Bewerbung in jeder Phase ablehnen, ohne zur Angabe von Gründen verpflichtet zu sein. Die datenschutzrechtlichen Rechte des Bewerbers bleiben davon unberührt.
11.Zusicherungen des Bewerbers und Folgen falscher Angaben
11.1Zusicherungen
Mit der Bewerbung sichert der Bewerber ausdrücklich zu, dass:
- alle Daten richtig, vollständig und wahrheitsgemäß sind
- alle Dokumentenkopien echt sind und mit den Originalen übereinstimmen
- er über die angegebenen Qualifikationen, Zeugnisse und Lizenzen verfügt
- keine rechtlichen Hindernisse für eine Beschäftigung im Zielland bestehen
- er berechtigt ist, alle bereitgestellten Daten weiterzugeben
11.2Folgen
Werden falsche, unvollständige oder irreführende Daten festgestellt, kann Werklist das Verfahren ohne vorherige Ankündigung beenden. Der Bewerber kann für die daraus entstehenden Schäden haften. Der Arbeitgeber kann den Vertrag nach dem geltenden Recht kündigen. Genehmigungen und das Aufenthaltsrecht im Zielland können verloren gehen. Der Bewerber kann dauerhaft aus der Datenbank entfernt werden.
12.Beschäftigungsbedingungen
12.1Allgemeine Grundsätze
- Werklist vermittelt und garantiert keine Beschäftigung; die Einstellungsentscheidung liegt beim Arbeitgeber
- Arbeitsbedingungen, Gehalt, Zusatzleistungen und sonstige Rechte werden im Vertrag zwischen Bewerber und Arbeitgeber festgelegt
- Werklist ist nicht Vertragspartei des Arbeitsvertrags, außer bei der Arbeitnehmerüberlassung
- Werklist haftet nicht für die Entscheidungen des Arbeitgebers während oder nach der Einstellung
- Der Bewerber kann ein Angebot jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen
12.2Sonderbestimmungen zur Arbeitnehmerüberlassung
- Werklist ist der formale Arbeitgeber des überlassenen Arbeitnehmers
- Der Arbeitnehmer erfüllt seine Aufgaben unter der Aufsicht und zugunsten des entleihenden Unternehmens
- Es gelten die örtlichen Vorschriften zur Zeitarbeit über Agenturen
- Der überlassene Arbeitnehmer hat Anspruch auf dieselben Bedingungen wie vergleichbare, direkt vom Entleiher beschäftigte Arbeitnehmer
13.Unterkunft und Reise
13.1Unterkunft
Wenn Werklist bei der Organisation der Unterkunft hilft, sucht es eine geeignete Wohnmöglichkeit. Die konkreten Bedingungen wie Preis, Dauer und Standard werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Der Bewerber ist dafür verantwortlich, die Regeln der Einrichtung einzuhalten. Werklist haftet nicht für den Zustand von Immobilien, die im Eigentum Dritter stehen oder von diesen verwaltet werden.
13.2Reise
Wenn Werklist bei der Organisation der Reise hilft, koordiniert es die Logistik. Die Aufteilung der Kosten (Arbeitgeber / Bewerber) wird vorab schriftlich festgelegt. Der Bewerber ist für gültige Reisedokumente verantwortlich. Werklist haftet nicht für Verspätungen, Stornierungen oder Änderungen, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden.
14.Speicherfristen
14.1Aktive Bewerber
Bis zu 3 Jahre ab der letzten aktiven Kommunikation, damit wir den Bewerber zu künftigen Möglichkeiten kontaktieren können.
14.2Eingestellte Bewerber
Mindestens 6 Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder länger, sofern dies nach den arbeits-, steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Rechtsordnung erforderlich ist.
14.3Nicht ausgewählte Bewerber
Bis zu 6 Monate nach der Mitteilung des Ergebnisses, sofern der Bewerber nicht eine frühere Löschung verlangt oder einer verlängerten Speicherung für künftige Stellen zustimmt.
14.4Unterlagen zu Genehmigungen
Werden nach den einwanderungs-, arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Rechtsordnung aufbewahrt.
14.5Bei Fristablauf
Bei Fristablauf werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gelöscht oder so gründlich anonymisiert, dass eine Re-Identifizierung unmöglich ist.
15.Rechte des Bewerbers
Nach der DSGVO und dem serbischen ZZPL hat der Bewerber das Recht auf:
- Auskunft: Bestätigung der Verarbeitung und eine Kopie der Daten, mit Angaben zu Zweck, Kategorien, Empfängern und Speicherdauer.
- Berichtigung: Korrektur unrichtiger Daten und Vervollständigung unvollständiger Daten.
- Löschung: Entfernung, wenn die Daten nicht mehr erforderlich sind, wenn die Einwilligung widerrufen wird oder aus anderen rechtlichen Gründen.
- Einschränkung der Verarbeitung: Beschränkung in bestimmten Situationen, etwa wenn die Richtigkeit bestritten wird.
- Datenübertragbarkeit: Erhalt der Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format und Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen.
- Widerspruch: gegen die Verarbeitung, insbesondere wenn sie auf einem berechtigten Interesse beruht.
- Widerruf der Einwilligung: jederzeit, einfach und kostenlos, ohne dass die vorherige rechtmäßige Verarbeitung berührt wird.
Zur Ausübung eines Rechts schreiben Sie an branimir@werklist.com. Wir antworten innerhalb von 30 Tagen. Bei einem komplexen Antrag oder einer großen Zahl von Anträgen können wir die Frist um bis zu 60 Tage verlängern und informieren den Bewerber darüber.
16.Sicherheitsmaßnahmen
16.1Technische
- Verschlüsselung bei der Übertragung (SSL/TLS) und im Ruhezustand (AES-256 oder gleichwertig)
- Zugriffskontrolle mit Multi-Faktor-Authentifizierung und rollenbasierter Berechtigung
- Regelmäßige Sicherheitsaudits, Penetrationstests und Patches
- Erkennung und Abwehr von Eindringversuchen
- Regelmäßige Sicherungen mit Wiederherstellungstests
- Sichere Kanäle für die Übertragung sensibler Daten
16.2Organisatorische
- Zugriff streng nach dem Need-to-know-Prinzip (Kenntnis nur bei Bedarf)
- Auftragsverarbeitungsverträge mit IT-Anbietern und Unterauftragsverarbeitern
- Dokumentierte Schulungen für das gesamte Personal
- Formalisierter Plan zur Reaktion auf Vorfälle
- Clean-Desk- und Clean-Screen-Richtlinie (aufgeräumter Arbeitsplatz, gesperrter Bildschirm)
- Regelmäßige interne Audits
17.Vertraulichkeit
17.1Pflichten des Bewerbers
- Die Abläufe, Methoden und Verfahren von Werklist vertraulich behandeln
- Daten, Bedingungen oder Angebote des Arbeitgebers während des Verfahrens nicht an Dritte weitergeben
- Während der Vermittlung ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Werklist keinen direkten Kontakt zu Arbeitgebern aufnehmen
- Von Werklist erhaltene Informationen nicht außerhalb des Einstellungsverfahrens verwenden
17.2Pflichten von Werklist
- Alle personenbezogenen Daten des Bewerbers vertraulich behandeln
- Daten nur mit der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Bewerbers oder bei gesetzlicher Verpflichtung an Dritte weitergeben
- Die technischen und organisatorischen Maßnahmen aus Abschnitt 16 anwenden
- Personal und Mitarbeiter durch entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen binden
18.Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Werklist diskriminiert Bewerber nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung, politischer Zugehörigkeit, nationaler oder sozialer Herkunft, Alter, Behinderung, Gesundheitszustand, Familienstand, Gewerkschaftszugehörigkeit oder einem sonstigen geschützten Merkmal. Bewerber werden nach Qualifikationen, Kompetenzen, Erfahrung und Eignung beurteilt. Jeder Verstoß gegen diesen Grundsatz durch einen Mitarbeiter von Werklist stellt eine schwere Pflichtverletzung dar.
19.Haftungsbeschränkung
Werklist haftet nicht für:
- Die Einstellungsentscheidungen des Arbeitgebers, die Ablehnung von Bewerbungen oder die Kündigung von Verträgen
- Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber, die von zuvor vereinbarten oder dargestellten Bedingungen abweichen
- Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen oder Visa, die durch die zuständigen Behörden verursacht werden
- Gesetzesänderungen, die die Durchführbarkeit, die Bedingungen oder die Dauer der Beschäftigung betreffen
- Schäden aus falschen, ungenauen oder unvollständigen Angaben des Bewerbers
- Höhere Gewalt: Pandemien, Naturkatastrophen, Kriege, Embargos, Sanktionen, Streiks oder behördliches Handeln
Ungeachtet des Vorstehenden wird Werklist nach Treu und Glauben daran mitwirken, während oder nach dem Einstellungsverfahren auftretende Probleme zu lösen.
20.Beendigung der Dienste
20.1Durch den Bewerber
Jederzeit und ohne Angabe von Gründen kann der Bewerber eine Bewerbung zurückziehen, die Löschung seiner Daten verlangen (vorbehaltlich der gesetzlichen Aufbewahrung) oder die Nutzung der Dienste einstellen.
20.2Durch Werklist
- Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Richtlinie
- Vorlage falscher, gefälschter oder irreführender Daten oder Unterlagen
- Verspätete oder unzureichende Mitwirkung
- Verhalten, das dem Ruf, den geschäftlichen Interessen oder den Beziehungen von Werklist schadet
- Verhalten, das den beruflichen und ethischen Standards widerspricht
22.Schutz von Hinweisgebern
Werklist ermutigt Bewerber, Mitarbeiter und Partner, Unregelmäßigkeiten, Verstöße gegen die Richtlinie oder verdächtige Aktivitäten zu melden. Wir gewährleisten höchste Vertraulichkeit der Identität, Schutz vor Repressalien, eine zügige Untersuchung und Abhilfemaßnahmen, wo Unregelmäßigkeiten bestätigt werden.
Meldungen gehen an branimir@werklist.com mit dem Betreff „Vertraulich: Meldung von Unregelmäßigkeiten“.
23.Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Diese Richtlinie unterliegt dem Recht der Republik Serbien, ungeachtet der Kollisionsnormen, sofern nicht eine internationale Vorschrift oder ein bilaterales Abkommen etwas anderes verlangt. Streitigkeiten sollen zunächst nach Treu und Glauben und durch Mediation beigelegt werden. Gelingt dies nicht, ist das zuständige Gericht in Belgrad zuständig. Für Bewerber, die nach dem geltenden Recht Verbraucher sind, bleibt das Recht unberührt, das Gericht ihres Wohnsitzes anzurufen.
24.Änderungen
Werklist kann diese Richtlinie aktualisieren, um Änderungen der Gesetzeslage, des Geschäfts oder der internen Abläufe abzubilden. Aktualisierungen werden mit ihrer Veröffentlichung auf der Website oder durch direkte Mitteilung an die Bewerber wirksam. Bewerbern, die sich in einem laufenden Einstellungsverfahren befinden, werden wesentliche Änderungen per E-Mail mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach der Veröffentlichung gilt als Annahme der aktualisierten Richtlinie. Ein Bewerber, der nicht einverstanden ist, kann die Nutzung der Dienste nach Abschnitt 20 einstellen.
25.Schlussbestimmungen
Diese Richtlinie ist in serbischer Sprache abgefasst; bei Abweichungen zu einer Übersetzung ist die serbische Fassung maßgeblich. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt der übrige Teil in vollem Umfang wirksam. Die Überschriften der Abschnitte dienen nur der Übersicht und beeinflussen die Auslegung nicht. Diese Richtlinie ist wesentlicher Bestandteil der Beziehung zwischen Werklist und dem Bewerber.
26.Kontakt
WERKLIST DOO
Svetozara Radojčića 80V · 11050 Belgrad (Zvezdara) · Republik Serbien
E-Mail: branimir@werklist.com