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Das nationale Visum: Terminvergabe, Gebühr und die Wartezeiten in Kathmandu, Neu-Delhi und Manila

Ein nationales Visum kostet 75 Euro (Auswärtiges Amt, 2026). Kathmandu führt seit Dezember 2025 eine Warteliste, Manila nennt Wartezeiten bis zu drei Monaten.

Das nationale Visum für eine Beschäftigung in Deutschland wird bei der deutschen Auslandsvertretung im Wohnsitzstaat beantragt, persönlich und nach Termin. Die Gebühr beträgt nach Angaben des Auswärtigen Amts 75 Euro und ist bei der Antragstellung am Schalter zu zahlen. Der Termin, nicht die Prüfung, ist in vielen Korridoren der längste Abschnitt.

Wer beteiligt ist und wie lange das Verfahren dauert

Am nationalen Visum sind drei Stellen beteiligt. Die Auslandsvertretung nimmt den Antrag an und prüft die Unterlagen. Die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort beteiligt sich an der Entscheidung. Die Bundesagentur für Arbeit erteilt die Zustimmung zur Beschäftigung, soweit der Aufenthaltszweck sie voraussetzt. Weil drei Behörden nacheinander arbeiten, weist das Auswärtige Amt für das Gesamtverfahren mehrere Monate aus und macht keine Zusage für den Einzelfall.

Arbeitgeber, die den Starttermin planbar halten wollen, nutzen das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG. Dort beantragt der Arbeitgeber die Vorabzustimmung bei der Ausländerbehörde, und die Auslandsvertretung vergibt nach Vorlage dieser Vorabzustimmung innerhalb von drei Wochen einen Termin zur Antragstellung. Die Frist von drei Wochen steht im Gesetz und betrifft die Terminvergabe, nicht die Entscheidung über das Visum. Der vollständige Ablauf steht in dem beschleunigten Fachkräfteverfahren.

Drei Auslandsvertretungen, drei Zugangswege

Die Gebühr von 75 Euro ist überall dieselbe. Der Weg zum Termin ist es nicht, und genau dort entstehen die Verzögerungen, die im Personalplan sichtbar werden.

Die Botschaft Kathmandu hat zum 1. Dezember 2025 die direkte Terminbuchung abgeschafft. Antragstellerinnen und Antragsteller registrieren sich auf einer Warteliste; die Botschaft vergibt die Termine nach verfügbarer Kapazität in zeitlicher Reihenfolge der Registrierung. Ein Datum lässt sich damit vorab nicht festlegen, die Position in der Warteliste schon.

Die Botschaft Manila nimmt Anträge nur nach Termin an, montags bis donnerstags von 8:00 bis 14:30 Uhr und freitags von 8:00 bis 11:30 Uhr. Sie nennt für Pflegekräfte und sonstige Aufenthaltszwecke Wartezeiten bis zu einem Monat und für den Familiennachzug bis zu drei Monaten (manila.diplo.de, 2026).

Die Botschaft Neu-Delhi lässt die Terminvergabe für nationale Visa über den Dienstleister VFS Global laufen. Der Antrag selbst und die Entscheidung bleiben bei der Botschaft; der Dienstleister organisiert Termin und Annahme.

AuslandsvertretungZugang zum TerminAngegebene WartezeitGebühr
KathmanduRegistrierung auf einer Warteliste seit 1. Dezember 2025Vergabe nach Kapazität in zeitlicher Reihenfolge75 Euro
ManilaTermin bei der Botschaft, Mo bis Do 8:00 bis 14:30, Fr 8:00 bis 11:30bis zu 1 Monat, bei Familiennachzug bis zu 3 Monate75 Euro
Neu-DelhiTerminbuchung über VFS Globalnach Auslastung des Dienstleisters75 Euro
Alle drei mit Vorabzustimmung nach § 81a AufenthGTermin nach Vorlage der Vorabzustimmunginnerhalb von drei Wochen75 Euro

Was Arbeitgeber vor dem Termin abschließen

Der Termin ist der Punkt, an dem die Akte vollständig sein muss. Fehlt ein Dokument, wird der Antrag entweder nicht angenommen oder es entsteht eine Nachforderung, und der nächste freie Termin liegt in Kathmandu oder Manila Wochen später. Drei Unterlagen verursachen die meisten Nachforderungen.

Der Arbeitsvertrag oder das konkrete Arbeitsplatzangebot muss Tätigkeit, Arbeitszeit und Vergütung so ausweisen, dass die Bundesagentur für Arbeit die Vergleichbarkeit prüfen kann. Ein Angebot mit Gehaltsspanne statt Betrag reicht dafür nicht.

Der Nachweis der Berufsqualifikation liegt in der Regel als Bescheid der zuständigen Anerkennungsstelle vor. Diese Bescheide brauchen selbst Monate, und sie sind der häufigste Grund, warum ein sonst fertiger Antrag nicht eingereicht werden kann. Die Zuständigkeiten und die Fristen stehen in der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Der Reisepass muss die verlangte Restgültigkeit haben. Eine Passverlängerung im Herkunftsland kostet in Nepal und auf den Philippinen zusätzliche Wochen, die in keinem Behördenzeitplan auftauchen.

Ein Fall aus der Praxis zeigt die Wirkung. Ein Betrieb plant den Arbeitsbeginn von zwölf Pflegekräften aus Manila auf den 1. März, registriert die Anträge im Dezember und rechnet mit der von der Botschaft genannten Wartezeit von bis zu einem Monat. Zwei Anerkennungsbescheide kommen erst Ende Januar. Für diese beiden Personen beginnt die Terminsuche neu, der Arbeitsbeginn verschiebt sich um ein Quartal, und die Station plant zwei Stellen um. Die Wartezeit war korrekt kalkuliert, die Vorlaufzeit für den Bescheid nicht.

Wer ohne festes Arbeitsplatzangebot einreisen lässt, prüft zusätzlich den Punkteweg der Chancenkarte, der eigene Anforderungen an Qualifikation und Lebensunterhalt stellt. Die Bewertung dazu steht in der Chancenkarte und ihrem Punktesystem.

Für die Planung gilt damit eine einfache Reihenfolge: zuerst der Anerkennungsbescheid und der unterschriebene Vertrag, dann die Registrierung oder Terminbuchung bei der Auslandsvertretung, dann der Reisetermin. Arbeitgeber, die eine Einordnung für einen bestimmten Korridor brauchen, finden sie unter Arbeitgeber.

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