Unterkunft für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland
Anhang 4.4 der Arbeitsstättenverordnung regelt Sammelunterkünfte. Der Sachbezugswert einer Unterkunft liegt nach der SvEV bei 285 Euro im Monat.
Stellt ein Arbeitgeber Unterkünfte, gilt Anhang Nummer 4.4 der Arbeitsstättenverordnung: angemessene Unterkünfte mit Betten, Schränken, Tischen und Stühlen, einem Essbereich und Sanitäreinrichtungen, dazu eine Dokumentationspflicht. Wird der Wohnwert vom Lohn abgezogen, begrenzt Paragraf 107 Absatz 2 der Gewerbeordnung die Höhe, und die Sozialversicherungsentgeltverordnung setzt den Sachbezugswert auf 285 Euro im Monat.
Die Unterbringung ist damit kein Nebenthema der Einstellung, sondern ein eigener Regelungsgegenstand mit eigener Aufsicht. Sie wird von der Arbeitsschutzbehörde geprüft, und der abgezogene Betrag wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Zusammenhang mit dem Mindestlohn geprüft.
Was die Arbeitsstättenverordnung tatsächlich verlangt
Die Pflicht greift, wenn die Arbeitsstätte abgelegen ist oder die Art der Tätigkeit es erfordert. Dann muss der Arbeitgeber angemessene Unterkünfte zur Verfügung stellen. Der Anhang benennt die Ausstattung in drei Gruppen: einen Wohn- und Schlafbereich mit Betten, Schränken, Tischen und Stühlen, einen Essbereich und Sanitäreinrichtungen. Wird eine Unterkunft von Männern und Frauen gemeinsam genutzt, ist das bei der Zuteilung der Räume zu berücksichtigen.
Der Teil, der in der Praxis übersehen wird, ist die Dokumentation. Der Arbeitgeber muss die Unterbringung dokumentieren, und zwar mit den Adressen, den Kapazitäten, der Zuordnung der Beschäftigten und der Dauer des Aufenthalts. Diese Dokumentation ist vier Wochen nach Beendigung der Unterbringung aufzubewahren. Betriebe, die über Subunternehmer unterbringen oder kurzfristig Zimmer anmieten, führen genau diese Liste selten, und bei einer Kontrolle ist ihr Fehlen der erste Befund.
Zahlen zur Quadratmeterfläche oder zur Bettenzahl je Raum nennt der Verordnungstext nicht. Diese Werte stehen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, die die Verordnung konkretisieren. Für die Planung heißt das: Wer sich auf eine Quadratmeterzahl beruft, sollte die Regel benennen, aus der sie stammt, und nicht die Verordnung.
Was vom Lohn abgezogen werden darf
Hier laufen zwei Vorschriften nebeneinander, und beide müssen erfüllt sein.
Paragraf 107 Absatz 2 der Gewerbeordnung erlaubt Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht. Der Wert der vereinbarten Sachbezüge darf die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Derselbe Paragraf enthält das Truckverbot: Waren dürfen dem Arbeitnehmer nicht auf Kredit überlassen und nur zu Selbstkosten angerechnet werden.
Paragraf 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung setzt den Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft auf monatlich 285 Euro fest, für kürzere Zeiträume auf ein Dreißigstel dieses Werts je Tag, also 9,50 Euro. Für Verpflegung nennt dieselbe Vorschrift 345 Euro im Monat, aufgeteilt in 71 Euro für das Frühstück und je 137 Euro für Mittag- und Abendessen.
| Frage | Maßstab | Wert |
|---|---|---|
| Ausstattung der Unterkunft | Anhang 4.4 Arbeitsstättenverordnung | Schlafbereich, Essbereich, Sanitäreinrichtungen |
| Dokumentation | Anhang 4.4 Arbeitsstättenverordnung | Adressen, Kapazitäten, Zuordnung, Dauer, vier Wochen aufzubewahren |
| Obergrenze des Abzugs | Paragraf 107 Absatz 2 GewO | Pfändbarer Teil des Arbeitsentgelts |
| Wert der Unterkunft | Paragraf 2 SvEV | 285 Euro im Monat, 9,50 Euro je Tag |
| Wert der Verpflegung | Paragraf 2 SvEV | 345 Euro im Monat |
| Untergrenze des Auszahlungsbetrags | Mindestlohngesetz | 13,90 Euro je Zeitstunde ab 1. Januar 2026 |
Der Fehler, der aus einer Unterkunft eine Mindestlohnverletzung macht
Der übliche Ablauf sieht harmlos aus. Ein Betrieb mietet ein Haus für zwölf Beschäftigte, rechnet die Miete durch zwölf und zieht den Anteil vom Lohn ab. Liegt dieser Anteil über dem pfändbaren Teil des Entgelts, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam, und der Nettobetrag, der ausgezahlt wurde, unterschreitet den Mindestlohn. Der Zoll rechnet dann nicht die Miete nach, sondern den Stundenlohn, und die Bußgeldvorschrift des Mindestlohngesetzes reicht bis zu 500.000 Euro.
Der zweite typische Fehler ist die Verwechslung von Wert und Preis. Die 285 Euro der Sozialversicherungsentgeltverordnung sind ein Bewertungsmaßstab für den Sachbezug, keine Erlaubnis, jeden beliebigen Betrag einzubehalten. Wer eine tatsächlich teurere Unterkunft stellt, trägt die Differenz oder vereinbart eine gesonderte Miete außerhalb des Arbeitsentgelts, mit allem, was ein Mietverhältnis nach sich zieht.
Ein vierter Punkt wird erst beim Auszug sichtbar. Endet das Arbeitsverhältnis, endet auch der Anspruch auf die Unterkunft, und die Dokumentation ist noch vier Wochen aufzubewahren. Betriebe, die bei Beendigung sofort alle Unterlagen zur Person schließen, vernichten genau die Liste, nach der eine spätere Prüfung fragt.
Der dritte Fehler betrifft die Kette. Wird über einen Nachunternehmer untergebracht, bleibt die Pflicht aus der Arbeitsstättenverordnung beim Arbeitgeber der Beschäftigten, und die Dokumentation muss dort geführt werden, wo der Arbeitsvertrag liegt. Was die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in diesem Zusammenhang prüft, steht in der Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Für Saisonkräfte kommen die Zeitgrenzen hinzu, die die Saisonbeschäftigung in Deutschland beschreibt, und die Meldung des Wohnsitzes gehört zu den Schritten in den Aufenthaltsschritten nach der Einreise.
Unterkunft ist die Position, die eine Kalkulation am häufigsten verschiebt, weil sie als Sozialleistung geplant und als Lohnbestandteil geprüft wird. Wie Werklist die Belegung je Person dokumentiert und an den Arbeitsvertrag koppelt, steht auf der Seite für Arbeitgeber.
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