Rot-Weiß-Rot-Karte für Mangelberufe in Österreich: die Punkteschwelle und die Liste 2026
Die Rot-Weiß-Rot-Karte für Mangelberufe verlangt 55 von 90 Punkten; die Fachkräfteverordnung 2026 führt 64 bundesweite und 66 regionale Mangelberufe.
Wer in Österreich eine Rot-Weiß-Rot-Karte für Mangelberufe erhalten will, braucht mindestens 55 von 90 Punkten und eine Stelle in einem Beruf der Fachkräfteverordnung 2026. Diese führt 64 bundesweite und 66 regionale Mangelberufe. Der Arbeitgeber bringt die Arbeitgebererklärung ein, das AMS prüft, die Antragsgebühr beträgt 218 Euro.
Die Punkte: 55 von 90, und wo sie herkommen
Das Punktesystem nach migration.gv.at im Jahr 2026 verteilt maximal 90 Punkte auf vier Kriterien und einen Bonus. Erreicht die Bewerberin oder der Bewerber 55 Punkte nicht, hilft auch eine offene Stelle in einem Mangelberuf nicht weiter. Die Rechnung gehört deshalb an den Anfang der Auswahl, nicht ans Ende.
| Kriterium | Höchstpunktzahl | Quelle |
|---|---|---|
| Qualifikation | 30 | migration.gv.at, 2026 |
| Berufserfahrung | 20 | migration.gv.at, 2026 |
| Sprachkenntnisse (Deutsch und Englisch) | 25 | migration.gv.at, 2026 |
| Alter | 15 | migration.gv.at, 2026 |
| Bonus: Englisch als Unternehmenssprache | 5 | migration.gv.at, 2026 |
Die Bonuspunkte für Englisch als Unternehmenssprache sind der einzige Posten, den der Arbeitgeber direkt beeinflusst. Alle übrigen Punkte bringt die Bewerberin oder der Bewerber mit. Bei Kandidatinnen und Kandidaten über 40 fällt der Altersblock spürbar ab, und dann entscheidet meist die Sprachprüfung darüber, ob die Schwelle fällt oder nicht.
Die Liste 2026: bundesweit und regional
Die Mangelberufe legt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz jährlich mit der Fachkräfteverordnung fest. Für 2026 enthält sie 64 bundesweite und 66 regionale Mangelberufe. Bundesweit heißt: Der Beruf gilt in ganz Österreich. Regional heißt: Er gilt nur in den in der Verordnung genannten Bundesländern, und eine Stelle im falschen Bundesland trägt den Antrag nicht.
Diese Unterscheidung ist der häufigste Planungsfehler. Ein Beruf, der in Tirol und Salzburg als Mangelberuf geführt wird, ist in Wien möglicherweise keiner. Maßgeblich ist der Arbeitsort, nicht der Sitz des Unternehmens. Wer für mehrere Standorte gleichzeitig rekrutiert, prüft die Liste je Standort, bevor Verträge unterschrieben werden. Die Verordnung wird jährlich neu erlassen, also gilt die Prüfung immer für das laufende Jahr.
Der Arbeitgeber bringt eine Arbeitgebererklärung ein und garantiert darin die kollektivvertragliche oder gesetzliche Mindestentlohnung für die Stelle. Das AMS prüft die Angaben, so migration.gv.at. Eine Entlohnung unterhalb des Kollektivvertrags ist der sicherste Weg zu einer negativen Stellungnahme, und zwar unabhängig von der Punktzahl der Bewerberin oder des Bewerbers. Wie streng Österreich Entlohnung und Unterlagen kontrolliert, zeigt die Kontrolle nach dem LSD-BG.
Gebühr, Geltungsdauer und der Umstieg nach 21 Monaten
Die Antragsgebühr beträgt 218 Euro nach migration.gv.at im Jahr 2026. Die Karte gilt 24 Monate und bindet die Inhaberin oder den Inhaber an den im Antrag genannten Arbeitgeber. Ein Arbeitgeberwechsel innerhalb dieser 24 Monate ist kein Formalakt, er verlangt ein neues Verfahren mit einer neuen Arbeitgebererklärung.
Nach 21 Beschäftigungsmonaten innerhalb von 24 Monaten ist der Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus möglich, die freien Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt, so migration.gv.at. Diese Zahl lohnt einen Eintrag im Personalkalender: 21 von 24 Monaten heißt, dass längere Unterbrechungen den Umstieg verschieben. Wer die Karte als Bindung auf zwei Jahre plant und die Verlängerung erst im letzten Monat vorbereitet, verliert Zeit an ein Verfahren, das planbar gewesen wäre.
Zeitlich rechnet man in drei Blöcken: die Prüfung der Punkte und der Liste vor dem Vertrag, das Verfahren bei der Niederlassungsbehörde mit der Stellungnahme des AMS, und die Einreise. Die Behördenphase ist die einzige, die der Arbeitgeber nicht verkürzen kann; die beiden anderen schon.
Für saisonale Stellen ist die Rot-Weiß-Rot-Karte ohnehin der falsche Weg, dort greifen Kontingente und Beschäftigungsbewilligungen, beschrieben in den Saisonkontingenten in Österreich. Und wenn Beschäftigte aus einem anderen EU-Staat nur vorübergehend in Österreich arbeiten, ist nicht die Karte, sondern die A1-Bescheinigung das tragende Dokument.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte für Mangelberufe ist damit ein Verfahren mit drei harten Zahlen: 55 Punkte, ein Beruf auf der Liste des jeweiligen Jahres, und 21 von 24 Monaten bis zum freien Arbeitsmarktzugang. Wer diese drei vor der Zusage prüft, kennt das Ergebnis, bevor die Akte bei der Behörde liegt. Weitere Arbeitgeberpflichten in österreichischen Korridoren sind auf der Seite für Arbeitgeber gesammelt.
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